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Häufige Fragen

Die ANNA Stiftung auf einen Blick

Stiftungsgründerin: Frau Anna Hofmann

Rechtsform: Selbstständige Stiftung privaten Rechts

Gründungsdatum: 07.11.1997

Grundstockvermögen: 51.129,00 Euro

Zustiftungen: 1.213.996,00 Euro

Aufsichtsorgane
Bezirksregierung Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg

Bundesverband Deutscher Stiftungen
Alfried-Krupp-Haus, Binger Straße 40, 14197 Berlin
www.stiftungen.org

Team und Partner
Die ANNA Stiftung arbeitet eng mit verschiedenen Vertretern der Kinder- und Jugendhilfe, mehreren Schulen, Beratungsstellen und anderen Einrichtungen zusammen.

Anträge auf Unterstützung
Es ist uns nicht möglich, die vielen privaten Schicksalsschläge zu betreuen, deshalb bitten wir Sie den Weg zu uns mit Hilfe eines Fürsprecher zu suchen.

Wo wollen wir helfen?
Wir wollen die „Not vor der eigenen Haustüre“ lindern und hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche aus der Region unterstützen. Die ANNA Stiftung kümmert sich deshalb hauptsächlich um Projekte im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

Unsere Öffentlichkeitsarbeit
Berichte in den Medien informieren Sie über die Aktivitäten der ANNA Stiftung.

Verwaltungskosten
übernimmt die Stifterin, Frau Anna Hofmann.

Steuerliche Einstufung
Die ANNA Stiftung ist zum Zweck der Förderung der Jugendfürsorge nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamt Amberg, Steuernummer 201/147/20012, vom 07.09.2020 für die Jahre 2017 bis 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.

Spendenquittung
Bei einer Spende bis 200,00 € erkennt das Finanzamt den vereinfachten Spendennachweis in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Spendenquittung an. Bei Spenden über 200,00 € schickt Ihnen die ANNA Stiftung eine gesonderte Spendenquittung zu. Wichtig ist, dass Sie Ihre vollständige Adresse angeben.

Antrag auf Förderung
Unter folgendem Link können Sie den Antraug auf Förderung ausfüllen:
Förderungsantrag
 

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