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So können Sie helfen!

Die ANNA Stiftung kann nur dann erfolgreich wirken, wenn viele Menschen dabei mithelfen. In welchem Umfang wir helfen können, hängt von der Höhe der finanziellen Mittel ab, die uns für die Stiftungsarbeit zur Verfügung stehen. Wir sind auf Geldspenden ebenso angewiesen wie auf Zustiftungen. Bitte machen Sie mit!

Mit Ihren Spendenaufrufen bei Privat-, Vereins- und Betriebsfeiern oder bei anderen Anlässen,

Durch eine Patenschaft, d. h. Sie unterstützen einen Jugendlichen während seiner Ausbildung,

Mit Benefizturnieren in Fußball, Tennis und Golf zu Gunsten der ANNA Stiftung.

Teilen Sie uns Ihre geplanten Aktionen mit, und schicken Sie uns ein Foto davon.
Gerne werden wir über Ihre Aktion berichten.

Jeder kleine Beitrag ist wichtig und hilft, etwas Gutes für Kinder und Jugendliche zu tun, um die Zukunft unserer Kinder zu sichern. Wenn auch Sie von unserem Engagement überzeugt sind und uns helfen wollen, freuen wir uns über Ihren Beitrag.

Unser Spendenkonto
ANNA Stiftung
Konto-Nr. DE 21 760 520 80 0000 009191
Sparkasse Neumarkt

Spendenquittung
Spenden sind in Ihrer Einkommenssteuererklärung anrechenbar. Bei Spenden bis einschließlich 200 Euro erkennt das Finanzamt den vereinfachten Spendennachweis in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Spendenquittung an. Bei Spenden über 200,- Euro schickt Ihnen die ANNA Stiftung eine gesonderte Spendenquittung zu. Wichtig ist, dass Sie Ihre vollständige Anschrift angeben.

Mit Zustiftungen vergrößern Sie das Stiftungskapital und damit seine Erträge. Auf diese Weise wird die nachhaltige Arbeit für das Gemeinwohl langfristig gesichert. Das Stiftungskapital bleibt in vollem Umfang erhalten. Zustiftungen sind steuerlich begünstigt und ab 500 Euro möglich.

Unser Spendenkonto
ANNA Stiftung
Konto-Nr. DE 21 760 520 80 0000 009191
Sparkasse Neumarkt

Bitte bei Verwendungszweck „Zustiftung“ angeben!

Mit einem guten Testament können Sie unsterblich werden! Wenn Sie Ihr Vermögen der ANNA Stiftung vermachen, wird damit über Jahrzehnte mit Ihrem letzten Willen Gutes getan! Wird eine gemeinnützige Stiftung testamentarisch bedacht, fällt keine Erbschaftssteuer an.

Wir helfen Ihnen und stehen gerne auch unverbindlich für ein Gespräch zur Verfügung.

Kontakt
Frau Anna Hofmann
Fon: 09181 90 76 54
info@anna-stiftung.de

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